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Handwerksleistungen für Renovierungen und Instandhaltung Steuerlich geltend machen.
Seit 1.1.2009 können 20% von Handwerklichen Leistungen (Arbeitslohn) bis max. € 6.000,– Aufwand pro Jahr steuerlich gelten gemacht werden.
D.h. von € 6.000,– Aufwand, können €1.200,– steuerlich geltend gemacht werden.
Feinstaub
Weniger Feinstaub durch Teppichboden
Dies ist das kurze, aber doch sehr aussagefähige Fazit einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Allergie- und Asthmabundes (DAAB), deren ersten Ergebnisse nun auf dem Deutschen Allergie- und Asthmatag am 18 Juni 2005 in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Seit Anfang des Jahres sind Feinstäube in aller Munde, da der Gesetzgeber den Grenzwert für Innenstädte auf 50ug/Kubikmeter fest gelegt hat. Bei einer Dauerbelastung durch Feinstaub in dieser Konzentration droht eine Gesundheitliche Gefährdung der Anwohner. deshalb müssen Gemeinden und Kommunen geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Überschreitung des Grenzwertes an mehr als 38 Tagen im Jahr zu vermeiden.
Niemand hätte geglaubt,dass die Feinstaubbelastung in Innenräumen,also dort,wo wir uns eigentlich sicher fühlen, den Grenzwert deutlich übersteigen kann. Genau dies hat die Untersuchung des DAAB nachgewiesen.
In insgesamt 100 Haushalten wurde der Feinstaub durch die GUI gemessen. In Haushalten mit Glattböden ermittelten die Wissenschaftler an insgesamt 186 Messpunkten einen durchschnittlichen Wert von 62,9 ug/Kubikmeter, also deutlich höhere Werte, als er für bundesdeutsche Innenstädte zulässig ist. Zu befürchten ist darüber hinaus, dass diese Werte ganzjährig erreicht werden.
In Haushalten mit Teppichboden wurde an insgesamt 104 Messorten ein durchschnittlicher Wert von 30,4 ug/Kubikmeter gemessen, als weniger als die Hälfte der Belastung wie in Innenräumen mit Glattboden.
Das Fazit der Wissenschaftler ist eindeutig:
Weniger Feinstaub durch Teppichboden.